1458/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Flächendeckende Antikörpertests

Die Einführung eines sogenannten Grünen Passes ermöglicht es Personen, als Menschen mit geringem epidemiologischen Risiko zu gelten, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

·         Sie haben bereits eine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten

·         Sie haben eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden

·         oder Sie können mithilfe eines Antikörper-Nachweises einen Immunitätsstatus nachweisen

Damit ist vorgegeben, dass der Bundesminister eine Verordnung erlassen kann, welche Antikörpertests in welcher Qualität als Nachweis gelten, allerdings ist nicht ersichtlich, wann diese Verordnung erlassen wird. Das ist problematisch, auch weil Antikörpernachweise schon seit einiger Zeit als Alternative zu Eintrittstests verwendet werden können und es in der Praxis immer wieder zu Verwirrung kommt, welcher Antikörpernachweis zu was berechtigt.

Klarerweise muss bei der Frage nach Immunität differenziert werden, von welchen Antikörpern gesprochen wird. Laut Gesundheitsportal berechtigt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, zur Ausnahme von Eintrittstests (1). Tests auf neutralisierende Antikörper, wie Plaque-Neutralisationstests, können bisherigen Informationen zufolge aber nur in Labors der Biosafety-Stufe 3 durchgeführt werden.

Die bisherigen neutralisierenden Antikörpertests werden von Experten als nicht massentauglich eingeschätzt, mögliche Alternativen könnten sogenannte ELISA-Tests oder cPass Neutralisationstests  sein. Im Rahmen früherer Anfragebeantwortung hat das Gesundheitsministerium nicht ausgeschlossen, dass Antikörpertests zumindest im Rahmen von Seroprävalenzstudien großflächig eingesetzt werden könnten (2). Bisher wurden aber keine breitflächigen Angebote für Antikörpertests geschaffen, lediglich im Rahmen von Studien werden diese vereinzelt angeboten.

(1) https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/corona-zutrittstests 

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02074/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, rechtsverbindlich klarzustellen, welche Antikörpertests im Rahmen des Grünen Passes gültig sind und ein niederschwelliges System zum Durchführen dieser Tests für die Bevölkerung zu schaffen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.