1486/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.04.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schutz des Trinkwassers vor Arzneimittelrückständen

 

Die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der FPÖ hat die Bedenken hinsichtlich Arzneimittelrückständen im heimischen Trinkwasser bestätigt:

 

Bereits 2015 (…) wurden an insgesamt sieben Grundwassermessstellen (13 %) und fünf Trinkwassermessstellen (10 %) bei zumindest einem Durchgang Antibiotikawirkstoffe festgestellt. Die dabei ermittelten Konzentrationen lagen Großteils im unteren ng/l-Bereich, bei Höchst-konzentration von 21 ng/l (Sulfamethoxazol im Grundwasser) bzw. 5,6 ng/l (Sulfamethoxazol im Trinkwasser). Zumindest ein Abwasserindikator (am Häufigsten der Zuckerersatzstoff Acesulfam) wurde bei 46 Grundwassermessstellen (85 %) und 31Trinkwassermessstellen (62%) bei mindestens einem Durchgang detektiert.[1]

 

Eine neue Studie namens „Monitoring of Antibiotic Resistance Genes in Wastewater and Surface Waterbodies - Identifizierung und Quantifizierung der Antibiotikaresistenzgen-Hintergrundbelastung von Abwasser und Oberflächengewässern in Österreich“ soll erst Mitte des Jahres 2021 neue Daten liefern. Bislang liegen für Österreich zwar vereinzelte Untersuchungen aus Stichproben bzw. einzelnen Kläranlagen vor, es gibt jedoch keine systematisch erhobenen Daten.

 

Ein ähnlicher Bericht bzw. eine Technikfolgen-Abschätzung über Arzneimittelrückstände im Trinkwasser[2] wurde auch im Deutschen Bundestag diskutiert, wo klar zur Sprache kam, dass Arzneimittelrückstände durch Ausscheiden im Grundwasser und in die Gewässer gelangen. Diese Rückstände gelangen wiederum durch den Kreislauf in den menschlichen Körper. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit laut Bericht nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden können.

 

Der Bericht skizziert aber dennoch mögliche Schäden wie beispielsweise Beeinträchtigungen des Stoffwechsels, der Fortpflanzungsfähigkeit und des Wachstums, aber auch Verhaltensänderungen und im Extremfall der Tod von Organismen.

Österreich darf zu Recht stolz auf seinen Wasserschatz sein, der angesichts der global zunehmenden Wasserverschmutzung schützenswerter denn je ist. Ausgehend von Experten-Prognosen, wonach der weltweite Wasserbedarf bis 2025 um 40 Prozent steigen wird, ist es unabdingbar, dass Österreichs Wasserqualität im Sinne eines Generationenvertrages uneingeschränkt vor nachhaltiger Verunreinigung geschützt wird. Dazu sollen insbesondere folgende Punkte umgesetzt werden:

·    Flächendeckende Modernisierung und Erweiterung der Kläranlagen

·    Förderung der Erforschung neuer Eliminationsverfahren

·    Förderung der Forschung zu umweltverträglicheren Wirkstoffen

·    Aufklärung über sachgemäße Medikamentenentsorgung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert Maßnahmen zum Schutz des heimischen Trinkwassers vor Verunreinigung durch Arzneimittelrückstände zu setzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01979/index.shtml 

[2] https://www.tab-beim-bundestag.de/de/aktuelles/20200117.html