1528/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff

Bereits am 7. März 2021 ließ das Bundesamt für Gesundheit (BAGES) mit einer Mitteilung aufhorchen:

Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca

Kurzmeldungen | 07.03.2021

Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) liegen zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge (ABV 5300) des AstraZeneca Impfstoffes im LK Zwettl vor: eine Frau (49 J) ist in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine weitere Frau (35 J), die eine Lungenembolie entwickelt hat, ist am Weg der Besserung.


Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internationalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnlicher Fallberichte.


Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Expertinnen und Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft.

Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca - BASG

 

48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung

Bis dato gibt es keinen Todesfall, der in Zusammenhang mit einer Impfung steht, berichtete das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in seinem wöchentlichen Bericht über Nebenwirkungen. Der Behörde wurden bisher 48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen Covid-19 gemeldet - 46 bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna, und einer bei AstraZeneca. Acht Fälle - sechs bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna und einer bei AstraZeneca - sind in Abklärung.

Bei drei Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 16 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Betroffenen dann verstarben. Bei 21 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.

Obduktion steht noch aus

Beim Todesfall in zeitlicher Nähe zu einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca - dabei handelt es sich um jene 49-jährigen Patientin, die in Niederösterreich in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben ist - gibt es aktuell noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung, berichtete das BASG. Die Obduktion am Wiener AKH ist noch offen, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Krankenhaus. "Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist dieser nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen", meinte das BASG in seinem Bericht, der die Informationen vom 27. Dezember 2020 bis inklusive 12. März 2021 beinhaltet. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo "keine dahin gehend besorgniserregenden Daten oder Signale". Eine internationale Analyse der Nebenwirkungsmeldungen sei im Gange.

Bericht über Nebenwirkungen: BASG: Bisher kein Todesfall auf Impfung zurückzuführen « kleinezeitung.at

Eine Pressemitteilung vom 20.März 2021 erschüttert dann ganz Österreich:

(…) Die Todesursache der Pflegerin aus Zwettl ist geklärt. Sie starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung.

Dieser Fall sorgte in Österreich für viel Aufregung. Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen verstorben, nachdem sie einige Tage zuvor mit AstraZeneca geimpft wurde. Nun ist klar: Die Niederösterreicherin starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung. (…)

Krankenschwester (49) starb in Folge einer Impfreaktion (oe24.at)

Sogar das deutsche Robert Koch Institut weist auf die Möglichkeit erheblicher Impfkomplikationen hin:

(…)COVID-19 Vaccine AstraZeneca®: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (mehr als 60 %), Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit (mehr als 50 %), Muskelschmerzen und Unwohlsein (mehr als 40 %), erhöhte Temperatur und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenkschmerzen und Übelkeit (mehr als 20 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über Erbrechen, Durchfall, Rötung und Schwellung der Einstichstelle sowie Fieber berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymphknotenschwellungen, verminderter Appetit, Schwindel, Schläfrigkeit, vermehrtes Schwitzen, Juckreiz und ein allgemeiner Hautausschlag auf. (…)

(….)Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten. Seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine AstraZeneca® sehr selten Blutgerinnsel (Thrombosen), verbunden mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), in einigen Fällen auch zusammen mit Blutungen, beobachtet. Darunter waren einige schwere Fälle mit Blutgerinnseln an unterschiedlichen oder ungewöhnlichen Stellen (z. B. im Gehirn als Sinusvenenthrombosen), zusammen mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder auch Blutungen im ganzen Körper. Die Mehrzahl dieser Fälle trat zwischen sieben bis 14 Tagen nach der Impfung und überwiegend bei Frauen unter 55 Jahren auf. Allerdings haben bisher auch insgesamt mehr Frauen unter 55 Jahren den Impfstoff erhalten als andere Personen. Einige der beschriebenen Fälle endeten tödlich. Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen allergische Sofortreaktionen (anaphylaktische Reaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.

Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen oder wenn bei Ihnen die oben im Abschnitt „Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?“ beschriebenen Symptome auftreten, begeben Sie sich bitte unverzüglich in ärztliche Behandlung. (…)

Aufklärungsmerkblatt | Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit Vektor-Impfstoff – (rki.de)

 

Beim Impfstoff AstraZenea scheint im Zusammenhang mit den jüngsten Fällen ein erhöhtes Risiko aufgetreten zu sein, das unbedingt verhindert werden soll. Deshalb ist eine Aussetzung der Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich umgehend umzusetzen. Darüber hinaus ist eine freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs und des Arztes, der die Impfung durchführt, zu garantieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, folgende gesundheitspolitische Forderungen unmittelbar umzusetzen:

-die sofortige Aussetzung aller Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich bis zum tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

-die freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs für jeden Bürger

-die freie Wahl des Arztes, der die Impfberatung vornimmt und die Covid-19-Impfung durchführt

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.