1722/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend School Nurses

 

Mit der GuKG-Regelung 2016 wurde im §12 (5) die Möglichkeit geschaffen, dass auch innerhalb von Schulen pflegerische Tätigkeiten durchgeführt werden und die Gesundheitsversorgung von Kindern so eine zusätzliche Ebene erhält. Damit folgte die damalige Regierung alten Empfehlungen, die schon seit Jahren auf die Notwendigkeit einer solchen Versorgung hinwies. Bereits 2011 empfahl das IHS eine derartige Maßnahme, um die Versorgung von chronisch kranken Kindern zu verbessern, zusätzliche Zielgruppen zu erreichen und die Integration von verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen in der Versorgung von Kindern zu verbessern (1).

Für derartige Maßnahmen hat sich seitdem aber nur ein erhöhter Bedarf gezeigt, so wurde dies besonders bei der Integration der verschiedenen Berufe immer wieder erwähnt und auch der Minister bekennt sich zu einem Ausbau der Schulgesundheitsversorgung (2). Bis dato ist dies durch die Formulierung des Schulunterrichtsgesetzes allerdings kaum möglich, da dieses die Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Bevölkerung durch §66 bis §66b exklusiv auf eine Versorgung durch Schulärzte einschränkt (3).

Obwohl das Gesundheitsministerium sich durch die Einschränkungen des Schulunterrichtsgesetzes nicht zuständig fühlt und auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG verweist (4), um die mangelnde Zuständigkeit zu begründen, definiert das Bundesministeriumsgesetz 1986 eindeutig in den Aufgabenbereich des Gesundheitsministeriums die „Gesundheitsvorsorge der schulbesuchenden Bevölkerung“ eindeutig als Materie des Gesundheitswesens (4).

Anstatt dieses Problem direkt anzugehen, wurden vom Bildungsministerium Lehrer_innen in die Pflicht genommen und mit medizinischen Aufgaben betraut. So sind Lehrer_innen nun für Laienaufgaben wie die Überwachung von Medikamenteneinnahme, übertragene ärztliche Tätigkeiten wie Blutzuckermessungen oder Notfallversorgung bei allergischen Reaktionen oder epileptischen Anfällen zuständig. In der Begründung des zugehörigen Rundschreibens (6) wird eigens angeführt, dass die steigende Anzahl von jungen Menschen mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Belastungen der Grund für diese zusätzliche Kompetenzzuteilung war – dies ist allerdings eine klare Fehlverteilung von Kompetenzen. Das zeigt sich auch in aktuellen Erhebungen zur Gesundheitsversorgung in Schulen: So kommt etwa eine Studie zur Diabetesversorgung von Schüler_innen in Österreich zu der Conclusio, dass das mangelnde Gesundheitswissen von Lehrpersonal zu Problemsituationen und Nachteilen der Kinder führt (7).

Infolgedessen fällt es in die Zuständigkeit des Gesundheitsministers zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Plan zu entwickeln, wie School Nurses nicht länger ein Konzept von wohlhabenden Privatschulen sind, sondern jeglicher Schüler und jegliche Schülerin die Möglichkeit dieser niederschwelligen Gesundheitsversorgung hat. Alleine schon, um die Überforderung des Lehrpersonals zu verhindern und durch die Pandemie entstandene zusätzliche Aufgaben wie die Abnahme von Testungen oder Klärungen von Quarantänefragen zu übernehmen. Eine derartige Neuregelung steht besonders durch die nur zeitweise Anwesenheit von Schulärzt_innen und der resultierenden Belastung von Lehrpersonal im Interesse beider Ministerien und muss dringend erledigt werden.

 

(1) https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/3152/1/hsw11_1d.pdf

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05704/index.shtml

(3) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600

(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05702/index.shtml

(5) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000873

(6) https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/2019_13.html

(7) https://link.springer.com/article/10.1007/s00112-019-00806-w

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, dem Parlament unverzüglich eine Vorlage zur Einführung von School Nurses zuzuleiten. Diese hat insbesondere folgende Aufgabengebiete zu regeln:

·         Erste Hilfe Versorgung in Schulen

·         Unterstützung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und Kindern mit Behinderung

·         Evidenzbasierte Entwicklung und Begleitung von Gesundheitsprojekten

·         Mitwirken an der Gesundheitsbildung von schulpflichtigen Kindern

·         Schnittstellenwirkung zu Gesundheits- und Sozialberufen wie niedergelassenen Ärzt_innen, Schulpsycholog_innen oder Sozialarbeiter_innen“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.