1770/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Kickl, Rauch, Dr. Fürst, Angerer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Klimaschutz ohne Bevormundung

 

Bei einer direktdemokratischen Entscheidung haben die Bürger der Schweiz entschieden ein CO2-Gesetz – vorgeblich zugunsten des Klimaschutzes, tatsächlich einhergehend mit eigentumsfeindlicher Umverteilung und Bevormundung der Bevölkerung – abgelehnt. Das Gesetz hätte nach Expertenmeinung finanzielle Mehrbelastungen und einen immensen Bürokratieschub zur Folge gehabt, ohne Wirkung auf das Klima zu entfalten. Durch die Ablehnung im Rahmen eines fakultativen Referendums trat es letztlich nicht in Kraft.

 

Auch in Österreich gibt es Bestrebungen der türkis-grünen Koalition, mit einem als „Klimaschutzgesetz“ betitelten Gesetz einen gesellschaftlichen Wandel zu forcieren. Im bekannt gewordenen Entwurf aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird bereits in der Präambel des §1 fälschlich suggeriert, das Gesetz wäre geeignet eine Klimakrise tatsächlich zu lösen, um in Folge eine Reihe an Maßnahmen – deren Kosten die Konsumenten zu tragen haben – vorzustellen. Diese bedeuten mehr Bürokratie, mehr Verbote, mehr Vorschriften und neuen Steuern und Abgaben:

 

·         Klimaneutralität als Verfassungsbestimmung: Um zukünftige demokratische Entscheidungsfindungen zu erschweren, soll ein technokratischer Grundsatz gelten.

 

·         Verbesserungsgebot als Verfassungsbestimmung: Der politische Handlungsspielraum demokratischer Organe wird einseitig dahingehend beschnitten, dass nur Maßnahmen beschlossen werden können, die eine „Verbesserung“ für das Klima bedeuten.

 

·         Klimakabinett statt Föderalismus: Anstelle des bestehenden Systems der Ministerzuständigkeiten sowie der Eigenverantwortlichkeit der Bundesländer wird ein utopisches „Klimakabinett“ zur Umgehung des Föderalismus und mit schwacher demokratischer Legitimation eingerichtet. Beschlüsse des Klimakabinetts hätte die Bundesregierung binnen drei Monaten umzusetzen.

 

·         Klimadialog mit NGOs statt Bürgern: Nicht die österreichischen Bürgerinnen und Bürgern werden im bürokratischen Dialog nach ihrer Meinung zur NoVA-Erhöhung gefragt, sondern „eine zivilgesellschaftliche Repräsentanz“.

 

·         Regierung als Befehlsempfänger: Der demokratisch nicht legitimierte Klimadialog soll Empfehlungen an das systemwidrige Klimakabinett richten.

 

·         Klimarat als Scheindemokratie: Nicht der demokratisch legitimierte Nationalrat oder Bundesrat, sondern ein sogenannter „Klimarat“, angeblich bestehend aus per Los gewählten, in Österreich lebenden Personen – die Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung –, soll „Empfehlungen für Klimaschutzmaßnahmen beschließen“.

 

·         Steuererhöhungsautomatismus statt menschlicher Entscheidungs-findung: Nicht die gewählten Volksvertreter, sondern ein Automatismus soll bei einer errechneten Überschreitung von Emissionsgrenzwerten eine „zusätzliche Kohlenstoffbepreisung von fossilen Energieträgern“ zu Lasten der auf Kraftfahrzeuge und Ölheizungen angewiesenen Bevölkerung bewirken.

 

·         Parallelbudget statt Transparenz: Außerhalb des Budgets soll ein Fonds – euphemistisch als „Zukunftsinvestitionsfonds“ bezeichnet – eingerichtet werden, um dem Klimakabinett ein Sonderbudget außerhalb der staatlichen Kontrollmechanismen einzurichten.

 

·         Klimacheck als Gesamtänderung der Bundesverfassung: Alle Vorhaben des Bundes – das sind Rechtsvorschriften (z.B.: Gesetze, Verordnungen) und über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen – müssen als Vorbedingung klimaneutral und klimaresilient sein, was eine demokratiefeindliche Einschränkung des freien Mandats bedeutet.

 

Dass Österreich bereits heute klimapolitisch im internationalen Vergleich ein Vorbild ist, wird außer Acht gelassen.

 

Statt abstrakter Ideen und Ziele oder des einfachen Rufs nach mehr Steuern braucht es konkretes und praktisches Handeln. Im Zentrum der heimischen Politik müssen dabei stets die Österreicherinnen und Österreicher stehen. Keinesfalls darf ein Gesetz, das alles dem Klimaschutz unterordnet und die Menschen am Weg zu diesem Ziel zurücklässt, ohne jede Mitbestimmung der betroffenen Bürger beschlossen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, statt ideologisch geprägter Bevormundungspolitik effiziente und wirtschaftliche Lösungen zu erarbeiten, um den Wohlstand der Österreicherinnen und Österreicher nicht zu gefährden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.