1780/A XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Epidemiegesetzes 1950
Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird wie folgt geändert:
Dem § 50 wird folgender Abs. 24 angefügt:
„(24) § 50 Abs. 20 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“
Artikel 2
Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes
Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 4 Z 1 und 2 werden jeweils die Beistriche durch das Wort „oder“ ersetzt.
2. Dem § 13 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Es werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales