1781/A XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 351c Abs. 6 wird der Ausdruck „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ersetzt.
Begründung
Die Ministeriumsbezeichnung wird angepasst.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales