1781/A XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2021, wird wie folgt geändert:

Im § 351c Abs. 6 wird der Ausdruck „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ durch den Ausdruck „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ersetzt.

 

 

Begründung

Die Ministeriumsbezeichnung wird angepasst.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales