1782/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Dietmar Keck,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich

Sowohl die derzeitige, als auch die geplante Förderkulisse der Vergabe der Agrarfördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) bringt nur marginale Verbesserungen bei der Haltung von Schweinen. Der weit überwiegende Teil der Schweine in Österreich fristen ihr Leben auf Vollspaltenböden, leiden deshalb unter gesundheitlichen Problemen und werden keineswegs ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten.

Im Zuge der Behandlung des Tierschutzvolksbegehrens im Gesundheitsausschuss des Nationalrats wurde von Expertenseite der notwendige Mitteleinsatz zur Umrüstung der österreichischen Schweineställe in artgerechte Stelle mit 250 Mio. € beziffert.

Der Topf der Investfördermittel („Investition in materielle Vermögenswerte“) der GAP-Periode von 2014 bis 2020 betrug insgesamt 906 Mio. €, für die Jahre 2021 und 2022, die sogenannten „Übergangsjahre“, sind rund 420 Mio. € geplant. Diese außerordentliche Budgeterhöhung sollte dazu verwendet werden, dass nur mehr tatsächlich tiergerechte zukunftsfähige Systeme gefördert werden.

Sie müssen schwerpunktmäßig und vor allem zielgerecht in die Erhöhung der Standards für die Haltung von Tieren, insbesonders von Schweinen eingesetzt werden. Auch den landwirtschaftlichen Betrieben ist nicht damit gedient, wenn wiederum nur marginale Verbesserungen mit den Fördermitteln erreicht werden müssen. Kosmetische Veränderungen wie das Verschließen eines Teils der Spalten ohne tatsächlich ausreichend große eingestreute Liegeflächen anzubieten, dienen weder den Tieren, noch sind sie im Sinne der SteuerzahlerInnen eingesetzt, die sich erwarten, dass die Politik mit diesen Geldern sinnvolle Maßnahmen ergreift. KonsumentInnen, die einen Mehrpreis für Tierwohlprodukte zahlen, wollen echte Veränderungen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert,

1. keine Agrarfördermittel mehr für Stallbauten mit Mindeststandards einzusetzen und im Gegenteil ausschließlich Fördergelder für hochwertige Standards vorzusehen

und

2. eine echte Schwerpunktsetzung bei der Investförderung im Programm Ländliche Entwicklung vorzusehen, so dass innerhalb der nächsten fünf Jahre jeweils 50 Mio. € dafür eingesetzt werden, dass bestehende Vollspaltenbödensysteme in Stallsysteme mit hochwertigen Tierhaltungsstandards umgebaut werden können und keinesfalls Umbauten gefördert werden, die lediglich geringfügige „kosmetische“ Änderungen für einen kleinen Teil des Bodens bedeuten und keine echte Verbesserung bedeuten würden.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft