1790/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung

 

Offiziell findet man in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen keine Jahresüberschüsse (Gewinne), da die Arbeiterkammern bei ihrer Haushaltsordnung stark vom UGB abweichen. Natürlich schreiben auch die Arbeiterkammern regelmäßig Gewinne, obwohl sie gemäß AK-Gesetz eigentlich nicht gewinnorientiert sind, verschleiern diese Gewinne aber, indem sie aufwandsneutrale Rücklagenbildungen als Aufwände definieren. Auf diese Art sind Aufwände und Erträge in den AK-Rechnungsabschlüssen immer ausgeglichen - siehe Grafik zu Ertragsrechnung der Arbeiterkammer Wien.

Anders ist dies bei den Wirtschaftskammern, deren Haushaltsordnung stärker am UGB orientiert ist. So ermittelte beispielsweise die Bundeswirtschaftskammer (WKÖ) in ihrem Rechnungsabschluss einen Verlust von knapp 26 Mio. Euro für das Jahr 2020 (1). Bei den Arbeiterkammern muss man hingegen einige Positionen der offiziellen Rechnungsabschlüsse umsortieren. So kommt die Arbeiterkammer Wien für das Krisenjahr 2020 auf stolze 12 Mio. Euro Gewinn (=Zuführung zu Rücklagen - Auflösung von Rücklagen) (2). Insgesamt kommen die Arbeiterkammern auf knapp 44 Mio. Euro Gewinn für 2020, was einer deutliche Steigerung gegenüber 2019 (32 Mio. Euro Gewinn) entspricht. Natürlich versuchen die Arbeiterkammern - gerade im Krisenjahr - ihre enormen Gewinne bestmöglich zu verschleiern, da sie sonst gemäß AK-Gesetz die Beiträge senken müssten.

Da es in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen mehrere Ungereimtheiten gibt - wie beispielsweise auch durch die Rücklagenverlschleierungen in Höhe von mittlerweile 50 Mio. Euro durch die Digitalisierungsoffensive - muss der Arbeitsminister als zuständige Aufsicht nun endlich einschreiten und die auf die UGB-Konformität der AK-Rahmenhaushaltsordnung drängen. Denn aktuell rechnen die Arbeiterkammern im großen Stil die Gewinne und Rücklagen klein, um das AK-Gesetz zu umgehen, das bei dauerhaften Gewinnen eine Beitragssenkung vorsehen würde.

 

Übersicht zu den selbst ermittelten Jahresüberschüssen der Arbeiterkammern, die in den AK-Rechnungsabschlüssen nicht direkt dargestellt werden:

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Quellen:

(1) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0255/wkoe-rechnungsabschluss-2020-trotz-ruecklaeufiger-einnahmen-rekord-unterstuetzung-fuer-mitgliedsbetriebe

(2) https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/transparenz/Rechnungsabschluss_2020.pdf

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, als Aufsicht der Arbeiterkammern darauf zu drängen und nötigenfalls mittels Regierungsvorlage zu erwirken, dass die Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung darstellen, wie dies bei den Wirtschaftskammern bereits erfolgt." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.