1821/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.07.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. iur. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

betreffend Spielzeug muss frei von schädlichen Chemikalien sein

Im Lebensmittelsicherheitsbericht sind die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im jeweiligen Kalenderjahr gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) dargestellt. Die harmonisierten Regeln zur Spielzeugsicherheit und -kennzeichnung sind in Österreich im LMSVG umgesetzt, daher sind die Ergebnisse der Kontrolle hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeugen in diesem Bericht enthalten. Darüber hinaus kommen je nach Spielzeugart weitere Materiengesetze wie zB. das Chemikalien- oder das Produktsicherheitsrecht zur Anwendung.

Regelmäßig zeigt der Lebensmittelsicherheitsbericht in den letzten Jahren insbesonders bei Spielzeug hohe Beanstandungsquoten, meist wegen Sicherheitsmängeln. Der Anteil der als „gesundheitsschädlich“ beanstandeten Proben ist bei Spielzeug jedes Jahr eine der höchsten. Auch bei den Rapex Meldungen (EU-weites Warnsystem für unsichere und gefährliche Produkte) führt Spielzeug in der Regel die jährliche Liste der Warnungen an. So wird im Lebensmittelsicherheitsbericht 2019, der LMSB 2020 liegt noch nicht vor, Folgendes aufgezeigt:

Von 556 begutachteten Spielzeugen wurden 216 (38,8 %) beanstandet. Bei 65 Proben (11,7 %) entsprach die Zusammensetzung wegen physikalischer oder chemischer Sicherheitsmängel (z. B. Phthalate, zu dünne Verpackungsfolien, erhöhte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, ablösbare Kleinteile, erhöhter Schalldruckpegel, Überschreitung von Migrationsgrenzwerten bei Schwermetallen) nicht den Bestimmungen dieser Warengruppe. 147 Proben (26,4 %) wurden wegen mangelhafter bzw. fehlender Konformitätsdokumente beanstandet (Tabelle 16, Beanstandungsgrund „andere“). 93 Spielzeuge (16,7 %) wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. 21 Spielzeuge (3,8 %) wurden als gesundheitsschädlich beurteilt (10x Phthalate, 7x verschluckbare Kleinteile, 2x stark erhöhte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, 1x PAK, 1x zu hoher Schalldruckpegel). III-148 d.B. (XXVII. GP) - Lebensmittelsicherheitsbericht 2019 (parlament.gv.at)

Im Oktober 2020 wurde im Rahmen des „Green Deal“ von der EU Kommission auch eine EU-Chemikalienstrategie für Umwelt und Nachhaltigkeit verabschiedet, die zu einer schadstofffreien Umwelt beitragen soll. Erfreulich ist, dass künftig die Belastung aus mehreren Quellen (Summeneffekt) Berücksichtigung finden soll, wobei konkrete legistische Vorschläge noch ausstehen. Das Zusammenwirken verschiedener Chemikalien in einem Produkt (Cocktaileffekt) wird nach wie vor nicht ausreichend beleuchtet.

Chemikalien gehören zu unserem Alltag. Sie müssen sicher sein – für Menschen und Umwelt. Das soll sowohl für die geplanten Anwendungen, als auch in Summe bei vielfältiger Verwendung gelten und generell muss die Devise lauten, dass sich so wenig Chemikalien wie unbedingt nötig in Produkten für Verbraucher*innen, insbesondere für Kinder befinden dürfen. Besonders wichtig ist, dass nachweislich schädliche Chemikalien nicht mehr in Spielzeug, Babyartikeln, Textilien und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verwendet werden und insbesondere bei diesen Produkten Summen- und Cocktaileffekte so rasch wie möglich in die Grenzwertfestlegung einfließen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, werden im Sinne des Schutzes unserer Kinder vor gefährlichen Stoffen und anderem Gefährdungspotential in und durch Spielzeuge und andere Kinderprodukten aufgefordert,

·         sich auf europäischer Ebene im Rahmen des Green Deal und im Sinne der EU Chemikalienstrategie aktiv dafür einzusetzen, dass schädliche Chemikalien nicht mehr in Spielzeug und anderen Kinderprodukten verwendet werden dürfen, sowie

·         dass Summen- und Cocktaileffekte - also Mehrfachbelastungen - bei Kinderspielzeug, Babyartikeln, Textilien und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, so rasch als möglich in die Grenzwertfestlegung einfließen.

Weiters wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert,

·         die Kontrollen von Spielzeug nach dem LMSVG zu verdoppeln,

·         sich für die Finanzierung des dafür erforderlichen Personals einzusetzen und diese damit sicherzustellen, sowie

·         gemeinsam mit der für Chemikalien zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Schwerpunktkontrollen anderer Kinderprodukte anzuordnen, um weitere Gefährdungspotentiale zu identifizieren und Produkte so rasch als möglich aus dem Verkehr zu ziehen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss