1824/A XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2021
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Epidemiegesetzes 1950
Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2021, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift zu § 23 entfällt der Punkt.
Artikel 2
Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes
Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2021, wird wie folgt geändert:
In § 12 Abs. 3 wird das Wort „denen“ durch das Wort „der“ ersetzt.
Begründung
Es werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss