1928/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gudrun Kugler, Ewa Ernst-Dziedzic, Reinhold Lopatka, Michel Reimon,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die aktuelle Situation in Afghanistan

 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

 

Afghanistan steht nach der Machtübernahme der Taliban im Epizentrum der internationalen Aufmerksamkeit. Bei den internationalen Reaktionen müssen sowohl die humanitäre Lage als auch die Sicherheitssituation im Land und in der Region berücksichtigt werden. Der Jahrzehnte andauernde bewaffnete Konflikt, die Auswirkungen von COVID-19, die das Land wirtschaftlich zum Stillstand brachten, wiederkehrende Naturkatastrophen wie Dürre und eine sich vertiefende Armut haben die Zivilbevölkerung schon bisher schwer gezeichnet. Beinahe die Hälfte der afghanischen Bevölkerung ist auf humanitäre Hilfe angewiesen, jeder dritte Afghane weiß nicht woher seine nächste Mahlzeit kommen soll.

 

Es ist klar, dass wir dort helfen müssen wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, nämlich vor Ort in Afghanistan und in der Region. Die Bundesregierung hat deshalb mit 20 Mio. Euro das größte humanitäre Hilfspaket geschnürt, das es in Österreich jemals gab. Davon gehen zehn Millionen Euro an das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), fünf Millionen Euro an UN Women, drei Millionen Euro an das World Food Programme und zwei Millionen Euro an das Internationale Komitee des Roten Kreuzes.

 

UNHCR benötigt dringend Hilfe für die Flüchtlingslager in den Nachbarländern von Afghanistan. UN-Flüchtlingshochkommissar Grandi sprach bei der jüngsten Geberkonferenz selbst davon wie wichtig das sei, um zu verhindern, dass sich Flüchtlinge auf den Weg nach Europa aufmachen. Neben der so wichtigen Nahrungsmittelhilfe legt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Frauen und Mädchen. Der gleichberechtigte Zugang zu essentiellen lebensrettenden Maßnahmen soll gewährleistet werden, genauso wie Einkommenssicherheit sowie Schutz vor und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

 

Die Vereinten Nationen und andere Hilfsorganisationen sind nach wie vor in Afghanistan tätig, auch die humanitären Programme im Land laufen weiter. Die Taliban haben den Vereinten Nationen die Einhaltung der humanitären Prinzipien zugesagt, u.a. vollen Zugang und keine Hindernisse für humanitäres Personal und den Schutz der VN-Infrastruktur. Die internationale Staatengemeinschaft wird genau beobachten, ob diese Zusagen von den Taliban auch eingehalten werden.

 

Durch diese Unterstützung soll auch vermieden werden, dass die Krise in Afghanistan umliegende Staaten mitreißt. Angesichts der neuen Realitäten ist eine beschränkte Zusammenarbeit mit den Taliban auf technischer Ebene notwendig, ohne ihnen dabei jedoch einen Blankoscheck auszustellen. Die Europäische Union hat sich auf klare Mindestvoraussetzungen geeinigt, die erfüllt sein müssen, bevor die Taliban als legitime Führung akzeptiert werden. Dazu zählen der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, ungehinderter humanitärer Zugang, Respekt für internationale Verpflichtungen und die Bildung einer inklusiven Regierung.

 

Mit dem Fall Kabuls wurde ein gemeinsames Krisenteam von BMEIA, BMI und BMLV eingerichtet, um alle Österreicherinnen und Österreichern in Afghanistan zu unterstützen. In gemeinsamen Bemühungen mit angrenzenden Staaten konnten mittlerweile bereits über 200 österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. afghanische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Österreich aus Afghanistan evakuiert werden.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht

 

-       sich weiterhin für die Evakuierung der verbliebenen Österreicherinnen und Österreicher und afghanischen Staatsangehörigen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich einzusetzen;

 

-       gemeinsam mit den internationalen Partnern eine möglichst effiziente, bedarfsorientierte Verwendung der österreichischen Hilfsmittel sicherzustellen und sich für die Bereitstellung weiterer österreichischer Hilfsmittel einzusetzen;

 

-       sich im Rahmen der Europäischen Union für eine konsequente Anwendung der auf EU-Ebene beschlossenen Konditionalitäten im operativen Umgang mit den Taliban einzusetzen;

 

-       sich weiterhin im Rahmen der Europäischen Union, bilateral sowie in multilateralen Foren für Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und ein selbstbestimmtes Leben in Afghanistan einzusetzen, insbesondere jener von Frauen, Mädchen, Minderheiten und anderen akut gefährdeten Personengruppen;

 

 

-       sich für eine koordinierte, gemeinsame europäische Vorgehensweise und weiterhin enge Abstimmung mit internationalen Organisationen wie VN und OSZE einzusetzen;

 

-       gemeinsam mit internationalen und europäischen Partnern einer möglichen Destabilisierung der Region durch Terrorismus, Drogenhandel, Menschenschmuggel und andere Formen von organisierter Kriminalität entgegenzuwirken.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss