1959/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung von Teilzeitanreizen

Die Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung manifestieren sich in geringeren Einkommen, schlechteren Aufstiegschancen, weniger Arbeitslosengeld und auch in niedrigeren Pensionen. Dennoch gibt es in Österreich eine Vielzahl an Maßnahmen, die Teilzeitbeschäftigung fördern. So zahlen Teilzeitbeschäftigte mehrheitlich keine oder nur geringe Lohnsteuer, keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag und sind trotzdem voll arbeitslosenversichert. Die negativen Erwerbsanreize in der aktuellen Steuerreform werden die Teilzeitfalle noch weiter verstärken. So vergrößert zum Beispiel die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für "kleinere Einkommen" die Teilzeitfalle. 

Auch unter den Pensionist_innen belohnt die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für "kleinere Einkommen" die Falschen: Wer 45 Jahre gearbeitet und hohe Beiträge bezahlt hat, wird davon wenig bis nichts haben. In der Pension werden diejenigen belohnt, die wenig Versicherungszeiten und beispielsweise aufgrund von Teilzeitarbeit wenig Beiträge erbracht haben.

Neben den individuellen Auswirkungen hat die hohe Teilzeitrate auch negative Folgen für den Fachkräftemangel, wie der Arbeitsmarkt Service Vorstand (AMS) Johannes Kopf schon 2019 erklärte: "Würden alle Frauen in Teilzeitarbeit nur drei Stunden mehr arbeiten, wäre ein großer Teil des Fachkräftemangels behoben", sagt Kopf. Betrachtet man die Veränderung der Voll- und Teilzeitbeschäftigung seit 2004 zeigt sich, dass Vollzeitjobs stagnieren, im Gegensatz dazu steigt der Anteil an Teilzeitbeschäftigten (siehe Grafik). 

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Quellen: 

https://www.diepresse.com/5704077/ams-chef-kopf-die-anreize-fur-teilzeit-sind-viel-zu-hoch

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, in einem ersten Schritt die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Faktoren, die einen Anreiz zur Teilzeitbeschäftigung setzen, zu identifizieren. In einem zweiten Schritt sollen Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, wie diese Teilzeitanreize reduziert und positive Beschäftigungsanreize gesetzt werden können." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.