1960/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Flächendeckendes Betriebspensionssystem
Betriebspensionssysteme/Pensionskassen sind derzeit vor allem im (halb-) staatlichen Bereich verbreitet
Das Regierungsprogramm ist
bezüglich betriebliche und private Pensionsvorsorge sehr vielversprechend,
allerdings wurden die Vorhaben noch nicht umgesetzt. Mehr Tempo in diesem
Bereich ist jedoch sehr dringlich, denn derzeit haben nur 23 Prozent der
Arbeitnehmer_innen einen Anspruch auf eine Betriebspension (1). Die
Betriebspensionssysteme sind vor allem im staatlichen und halbstaatlichen
Bereich stark verbreitet, wie die Einkommensberichte des Rechnungshofes
regelmäßig zeigen (2). Beispielsweise bieten die
Arbeiterkammern ihren Mitarbeiter_innen selbst in ihrem günstigsten
Zusatzpensionssystem (3) Pensionsvorteile, welche viele
Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft noch nicht genießen. Konkret
garantiert das AK-Pensionskassensystem einem AK-Mitarbeiter mit dem
AK-Durchschnittsgehalt von 4700 Euro (x14) neben der ASVG-Pension von 2900 Euro
(x14) noch eine Zusatzpension von knapp 500 Euro (x14). Die Pensionsvorteile
findet man auch bei den Energieversorgern, bei den
Sozialversicherungsträgern, beim ORF, der Nationalbank,... um nur einige
Beispiele aus dem (halb-)staatlichen Bereich aufzuzählen.
Zieht man die Angaben aus der RILAK 2005 (AK) und aus den RH-Einkommensberichten als Datengrundlage heran, kann man abschätzen, welche Zusatzpensionen die Begünstigten im (halb-)staatlichen Bereich bei einem Durchschnittsgehalt von 2500 Euro nach 40 Beitragsjahren erwarten können - jeweils die günstigste Zusatzpensionsvariante.
(Halb-)staatlicher Bereich: Zusatzpensionen bei einem Durchschnittsgehalt von 2500 Euro und 40 Beitragsjahren - jeweils günstige Zusatzpensionsvariante
Bis zu 10 Prozent der der Lohnnebenkosten nicht versichertenbezogen: Lohnnebenkosten-Umschichtung in Betriebspensionssystem
Das flächendeckende Betriebspensionssystem soll mit Dienstgeberbeiträgen in Höhe von etwa 2% des Bruttogehalts gespeist werden. Das Betriebspensionssystem soll sich natürlich gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise für die Unternehmen aufkommensneutral gestalten. Deswegen sollen Teile der nicht versichertenbezogenen Lohnnebenkosten (Wohnbauförderung-AG/AN jeweils 0,5%, FLAF 3,9%, Dienstgeberzuschlag 0,4%, Kommunalsteuer 3%,... (4)) in versichertenbezogene Pensionskassenbeiträge umgewandelt werden. Die grundlegende Infrastruktur in Form von fünf überbetrieblichen und drei betrieblichen Pensionskassen ist bereits vorhanden (5).
Quellen:
(1) https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/ueber-den-fachverband.html
(2) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_1/Einkommensbericht_2017_und_2018.html
(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_03611/imfname_402669.pdf
(4) https://kurier.at/wirtschaft/transparenz-auf-dem-lohnzettel-was-netto-von-brutto-bleibt/400540484?fbclid=IwAR0GPoCFh8ELIIf39HqdhcwuFlhYq2Eq2S6hdtLLZa-4syoYkHXP4CRFZ2s
(5) https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/liste-der-pensionskassen.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein flächendeckendes Betriebspensionssystem einführen, das sich für Unternehmen aufkommensneutral aus der Umschichtung von nicht versichertenbezogenen Lohnnebenkostenbeiträgen in Pensionskassensbeiträge finanzieren soll."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss
vorgeschlagen.