1960/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.10.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Flächendeckendes Betriebspensionssystem

 

Betriebspensionssysteme/Pensionskassen sind derzeit vor allem im (halb-) staatlichen Bereich verbreitet

Das Regierungsprogramm ist bezüglich betriebliche und private Pensionsvorsorge sehr vielversprechend, allerdings wurden die Vorhaben noch nicht umgesetzt. Mehr Tempo in diesem Bereich ist jedoch sehr dringlich, denn derzeit haben nur 23 Prozent der Arbeitnehmer_innen einen Anspruch auf eine Betriebspension (1). Die Betriebspensionssysteme sind vor allem im staatlichen und halbstaatlichen Bereich stark verbreitet, wie die Einkommensberichte des Rechnungshofes regelmäßig zeigen (2). Beispielsweise bieten die Arbeiterkammern ihren Mitarbeiter_innen selbst in ihrem günstigsten Zusatzpensionssystem (3) Pensionsvorteile, welche viele Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft noch nicht genießen. Konkret garantiert das AK-Pensionskassensystem einem AK-Mitarbeiter mit dem AK-Durchschnittsgehalt von 4700 Euro (x14) neben der ASVG-Pension von 2900 Euro (x14) noch eine Zusatzpension von knapp 500 Euro (x14). Die Pensionsvorteile findet man auch bei den Energieversorgern, bei den Sozialversicherungsträgern, beim ORF, der Nationalbank,... um nur einige Beispiele aus dem (halb-)staatlichen Bereich aufzuzählen.

Zieht man die Angaben aus der RILAK 2005 (AK) und aus den RH-Einkommensberichten als Datengrundlage heran, kann man abschätzen, welche Zusatzpensionen die Begünstigten im (halb-)staatlichen Bereich bei einem Durchschnittsgehalt von 2500 Euro nach 40 Beitragsjahren erwarten können -  jeweils die günstigste Zusatzpensionsvariante.

(Halb-)staatlicher Bereich: Zusatzpensionen bei einem Durchschnittsgehalt von 2500 Euro und 40 Beitragsjahren - jeweils günstige Zusatzpensionsvariante

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Bis zu 10 Prozent der der Lohnnebenkosten nicht versichertenbezogen: Lohnnebenkosten-Umschichtung in Betriebspensionssystem

Das flächendeckende Betriebspensionssystem soll mit Dienstgeberbeiträgen in Höhe von etwa 2% des Bruttogehalts gespeist werden. Das Betriebspensionssystem soll sich natürlich gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise für die Unternehmen aufkommensneutral gestalten. Deswegen sollen Teile der nicht versichertenbezogenen Lohnnebenkosten (Wohnbauförderung-AG/AN jeweils 0,5%, FLAF 3,9%, Dienstgeberzuschlag 0,4%, Kommunalsteuer 3%,... (4)) in versichertenbezogene Pensionskassenbeiträge umgewandelt werden. Die grundlegende Infrastruktur in Form von fünf überbetrieblichen und drei betrieblichen Pensionskassen ist bereits vorhanden (5).

 

Quellen:

(1) https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/ueber-den-fachverband.html

(2) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_1/Einkommensbericht_2017_und_2018.html

(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_03611/imfname_402669.pdf

(4) https://kurier.at/wirtschaft/transparenz-auf-dem-lohnzettel-was-netto-von-brutto-bleibt/400540484?fbclid=IwAR0GPoCFh8ELIIf39HqdhcwuFlhYq2Eq2S6hdtLLZa-4syoYkHXP4CRFZ2s

(5) https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/liste-der-pensionskassen.html

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein flächendeckendes Betriebspensionssystem einführen, das sich für Unternehmen aufkommensneutral aus der Umschichtung von nicht versichertenbezogenen Lohnnebenkostenbeiträgen in Pensionskassensbeiträge finanzieren soll."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.