2046/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Basisfinanzierung für Frauen- und Mädchenberatungsstellen

 

 

 

Frauen- und Mädchenberatungen sind oftmals die erste Anlaufstelle, wenn Unterstützung gesucht und benötigt wird. Sie leisten landauf, landab hervorragende Arbeit, sind in allen neun Bundesländern vertreten und geben tagtäglich ihr Bestes.

 

Dennoch sehen sich Frauen- und Mädchenberatungsstellen mit einer prekären Finanzierungssituation konfrontiert, denn es gibt seitens des Bundes keinerlei Basisfinanzierung - monetäre Unterstützung gibt es nur über Projektfinanzierungen, die einen administrativen Mehraufwand bedeuten. Wertvolle Zeit fließt vor allem in die Beantragung von Fördergeldern und fehlt bei der Beratung von Frauen und Mädchen. Obwohl die wichtigste Leistung die erste Kontaktaufnahme und individuelle Beratung ist, wird diese von den meisten Projektfinanzierungen nicht abgedeckt. Das führt zu einer Unterversorgung an Beratungsstunden und langen Wartezeiten für die Betroffenen. Viele Tätigkeiten in den Frauen- und Mädchenberatungsstellen sind derzeit unbezahlt, insbesondere, wenn es um die Erstellung von Konzepten oder die Planung neuer Projekte geht. Bevor diese den Ausschreibungszuschlag erhalten, häufen sich die unbezahlten Stunden zur Ausarbeitung.

Im Rahmen einer Basisfinanzierung würde diese Arbeit eine andere Wertigkeit erlangen und endlich sichtbar gemacht werden.

 

Die unstete Finanzierung stellt außerdem eine große Unsicherheit für viele Mitarbeiter*innen in Bezug auf ihr Stundenausmaß und ihre Entlohnung dar. Prekäre Jobs stehen an der Tagesordnung. Eine nachhaltige Basisfinanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen könnte diese Unsicherheiten beseitigen. Die Beratungsstellen hätten somit ein konkretes Budget, mit dem sie gut kalkulieren, sichere Anstellungsverhältnisse für ihre Mitarbeiter*innen bieten und ein laufendes, niederschwelliges Beratungsangebot für die betroffenen Frauen und Mädchen auf die Beine stellen können. In der Realität sehen sich Frauen- und Mädchenberatungsstellen, laut Netzwerk österreichischer Frauen und Mädchenberatungsstellen, seit 2013 mit einer Kürzung von 11,85% konfrontiert, da auch Stundensätze in Projekten o.ä. keiner laufenden Valorisierung unterzogen wurden. Durch eine jährliche Valorisierung wäre zumindest größtenteils gesichert, dass das Angebot auch über die Jahre hinweg in einem gleichbleibenden Ausmaß bestehen bleiben kann.

 

Das Netzwerk der österreichischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen hat in einer Aufstellung klar dargelegt, dass eine Basisförderung, anstelle von zeitlich befristeten Projektfinanzierungen unzählige Vorteile für ihre Arbeit bedeuten würde. Diese reichen von gesicherten Arbeitsplätzen, über Kontinuität der Planung bis hin zur besseren Abrechenbarkeit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt wird aufgefordert eine Basisfinanzierung für Frauen- und Mädchenberatungsstellen einzuführen. Diese muss eine jährliche Valorisierung beinhalten."

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss