2163/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Flexibilisierung Ladenöffnungszeiten Selbstbedienungshofläden

 

Die österreichische Landwirtschaftspolitik, dominiert von Kammern und Bauernbund, in fester Hand der ÖVP, ist jahrzehntelang in die falsche Richtung gegangen. Resultat einer Fördergießkannenpolitik sind kontinuierlich sinkende Einkommensniveaus bei den Landwirt_innen, während gleichzeitig viel Geld in ein kaputtes System gepumpt wird. Resultat dieser verkrusteten ÖVP-Agrarpolitik ist auch, dass das Unternehmertum aus der Landwirtschaft hinausgefördert wird und dadurch Abhängigkeiten von Ausgleichszahlungen geschaffen werden. Die Landwirtschaft agiert somit als gänzlich vom Markt entkoppeltes System, in dem Landwirt_innen nicht basierend auf Marktgegebenheiten kalkulieren, sondern von der Förderfreudigkeit politischer Entscheidungsträger_innen abhängig gemacht werden.

So ist es heutzutage für Landwirt_innen kaum noch möglich, selbstständig Einkommen auf der Fläche oder im Wald zu generieren. Viele bäuerliche Betriebe suchen daher nach Alternativen, um ein Zusatzeinkommen erwirtschaften zu können und entlang der Wertschöpfungskette zu produzieren. Dazu zählen neben dem Urlaub am Bauernhof Modell auch die Direktvermarktung, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut. 

Doch obwohl Bundesministerin Köstinger so gerne mit der hohen Qualität regionaler und saisonaler Produkte wirbt und gegen den allmächtigen Handel wettert, können bäuerliche Hofläden mit den Hürden, die die österreichische Bürokratie bereitstellt, oft nicht wirtschaften. So sind landwirtschaftliche Betriebe - selbst wenn ihre Direktvermarktung auf Selbstbedienung beruht - nur dann von Gewerbeordnung und dem Öffnungszeitengesetz ausgenommen, solange sie ausschließlich hofeigene Ware verkaufen. Verkauft eine Bäuerin in ihrem Selbstbedienungsladen auch die Äpfel des Nachbarhofes, so fällt sie automatisch in die Gewerbeordnung und unterliegt damit auch dem Öffnungszeitengesetz. Dies stellt eine absurde Situation dar, die nicht nur den bäuerlichen Unternehmergeist bremst, sondern auch zeitflexiblere Einkaufsmöglichkeiten für die ortsansässige Bevölkerung verunmöglichen. Die Absurdität dieser Regelung hat auch ehemaliger Landwirtschaftsminister und derzeitiger Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland, Nikolaus Berlakovich erkannt, der in diesem Zusammenhang wie folgt Stellung nahm: 

 „Erfreulicherweise sprießen die Hofläden, die 24-Stunden-Läden in den Dörfern wie die Schwammerl aus dem Boden. Natürlich ruft das die Konkurrenz auf den Plan. Aber wir setzen uns dafür ein, dass diese Hofläden weiter bestehen können, weil sie von der Bevölkerung sehr stark angenommen werden!“ (1)

Selbstbedienungshofläden sind eine zukunftsfähige Möglichkeit, attraktive Einkaufsmöglichkeiten und Unternehmertum im ländlichen Raum zu fördern. Dies möglich zu machen setzt eine vergleichsweise geringe gesetzliche Änderung voraus, die aber weitreichende, positive Auswirkungen für die ländliche Bevölkerung haben wird. An diesem konkreten Beispiel zeigt sich gut, dass der gesetzliche Rahmen dringend modernisiert und innovative Geschäftsmodelle besser berücksichtigt werden sollten.  

 

Quellen:

(1) "Öffnungszeiten: Klagsdrohung für Regionalläden" (ORF Burgenland, 20.04.2021), https://burgenland.orf.at/stories/3100129/

"Landwirte suchen nach Erwerbsalternativen" (ORF Niederösterreich, 04.01.2021), https://noe.orf.at/stories/3082110/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, eine Ausnahme zugunsten automatisierter Selbstbedienungsläden im Öffnungszeitengesetz einzufügen und der stark gestiegen Nachfrage nach einem solchen Angebot, insbesondere im ländlichen Raum, sowie der technologischen Entwicklung entsprechend Rechnung zu tragen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.