2228/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser, Dr.
Susanne Fürst
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 20.01.2022 |
Eingearbeiteter Antrag |
Hinweis der ParlDion: Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum COVID‑19-Impfpflichtgesetz noch nicht abgeschlossen (NR-Plenum 20.01.2022; BR fehlt noch). Um eine Textgegenüberstellung (TGÜ) für den gegenständlichen Antrag anzubieten zu können, wurde unpräjudiziell diese TGÜ nach der Kundmachung des COVID‑19-Impfpflichtgesetzes idF des BGBl. I Nr. 4/2022 (kundgemacht am 04.02.2022) mit Stichtag 05.02.2022 durchgeführt. |
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID‑19 (COVID‑19-Impfpflichtgesetz – COVID‑19‑IG) geändert wird |
|
|
Der Nationalrat hat beschlossen: |
|
Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Das gegenständliche Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft. |
Das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID‑19 (COVID‑19-Impfpflichtgesetz – COVID‑19‑IG) wird wie folgt geändert: |
|
Hinweise der ParlDion: Vor dem beantragten Gesetzestext fehlt die Paragraphen- und Absatzbezeichnung „§ 20. (1)“; diese müsste mittels eines Abänderungsantrages ergänzt werden. |
§ 20 Abs. 1 lautet: |
|
§ 20. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft. |
„Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung zweitfolgenden Tag außer Kraft.“ |
§ 20. (1) Dieses
Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung |