2382/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform des Rehabilitationsgeldes

 

Arbeitslose Personen können während ihrer Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen auch im Krankenstand sein, diese Zeit wird nicht auf die Arbeitslosigkeit angerechnet. Übergangsweise kann ein Krankenstand aber auch zum Bezug des Rehabilitationsgeldes werden, wodurch sich zur Gänze ändert, wo welche Person wie versorgt wird. Aus dem Jahresbericht der Sozialversicherung ist ersichtlich, dass sich die Kosten für das Rehabilitationsgeld im Jahr 2020 auf 356 Millionen beliefen. Nicht ersichtlich ist allerdings, wie viele Personen Rehabilitationsgeld beziehen, welche Erkrankungen die Gründe für die Auszahlung darstellen und wie lange die durchschnittliche Bezugsdauer ist. 

Die Daten zur Invaliditätspension zeigen, dass mit 42,2% ein sehr großer Anteil der Frühpensionierungen aus psychischen Gründen oder Verhaltensstörungen erfolgt (1), ebenso wird Long Covid hier in Zukunft möglicherweise eine größere Rolle spielen. Unklar ist allerdings in all diesen Fällen, welche Möglichkeiten von Rehabilitation in diesen Fällen ausgenutzt wurden. So gibt es immer wieder Berichte von Frühpensionierungen aufgrund eines Burn-Outs, wobei dieses mit ausreichender Betreuung wohl kaum zu einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führen muss. Des weiteren ist ausreichend bekannt, wie beschränkt die Möglichkeiten von psychischer Betreuung als Kassenleistungen sind. Auch bei chronischen Krankheiten sammeln sich Berichte über schlechte Rehabilitationsmöglichkeiten - viele Betroffene würden lieber in Invaliditätspension geschickt werden, als nur kurzfristig aus dem Arbeitsmarkt genommen zu werden. Besonders Betroffene des Chronischen Fatigue Syndroms (me/CFS) berichten von Problemen, dass es bei zwischenzeitlichen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes kaum Möglichkeiten gibt, sich kurzfristig aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und Reintegrationsmöglichkeiten in dieses zu erhalten. Besonders unter dem Aspekt des zu erwartenden Anstieges an chronisch Kranken aufgrund von Long Covid stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten des Rehabilitationsgeldes in Zukunft intensiv genutzt werden sollen, sodass möglichst wenige Personen dauerhaft in Invaliditätspension geschickt werden.

Ursprünglich hätte das Rehabilitationsgeld hier eine Lösung bieten sollen, im Gegensatz zu Ankündigungen nach Einführung des Rehageldes(2) konnte das Pensionsantrittsalter der Invalditspension langfristig aber nicht gesenkt werden, sondern erhöhte sich insgesamt sogar leicht (3).  Eine Evaluierung der Invaliditätspension ist allerdings schon seit einigen Jahren ausständig, wie der Rechnungshof 2020 bereits zum zweiten Mal kritisierte. Die letzte Absichtserklärung zur Verbesserung der Invaliditätspension stammte noch aus dem Regierungsprogramm 2017-2022. Aufgrund des hohen Anteils an Invaliditätspensionierungen aus psychischen Gründen und der steigenden Wahrscheinlichkeit von Problemen mit chronischen Krankheiten sollten die damaligen Pläne zur Evaluierung der Treffsicherheit (psychisch bedingter) Invaliditätspension/ Berufsunfähigkeit allerdings ehestbaldig umgesetzt werden.

(1) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.747502&version=1621948595 

(2) https://www.derstandard.at/story/2000015260330/rehageld-besser-voruebergehend-krank-als-frueh-in-pension

(3) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:7f70e2d8-74ca-4e6e-9d67-a1160bfcab99/Monitoring_Pensionsantrittsalter_2019.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig eine Evaluierung des Rehabilationsgeldes vorzulegen und darauf basierend eine Reform einzuleiten."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.