2534/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Überbrückungshilfen für ukrainische vertriebene Familien und insbesondere deren Kinder

 

Seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind nach Angaben des UNHCR rund 6,2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, um sich in Nachbarstaaten in Sicherheit zu bringen (1, 15.5.2022). Besonders viele der vertriebenen Personen sind Frauen und Kinder, wie beispielsweise die Statistiken aus Deutschland zeigen. Dort sind 84 Prozent der ankommenden Flüchtlinge Frauen, 58 Prozent von ihnen sind mit ihren Kindern geflohen (2). Wie so oft stellt sich besonders für diese Frauen nun die Frage: Wie versorge ich mein Kind? Windeln, Babynahrung oder Milchersatz sind teuer, ukrainische Vertriebene erhalten aber nur ein sogenanntes "temporäres Aufenthaltsrecht". Dieses Aufenthaltsrecht zeichnet sich durch einen hohen Bürokratieaufwand und zahlreiche Missstände aus, welche über zwei Monate nach Kriegsbeginn fortbestehen. Insbesondere wird die Grundversorgung, deren System an sich ineffizient aufgestellt ist, unvollständig und verspätet ausbezahlt - manche Menschen haben sogar ihre Existenzgrundlage verloren und sind auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen. Besonders bei Kleinkindern kann dementsprechend nicht von humanen Lebensumständen gesprochen werden, wenn sogar die notwendigsten Dinge wie Windeln Mangelware sind.

Die Zuordnung in der Grundversorgung bedeutet aber nur sehr knappe finanzielle Möglichkeiten. Zu berücksichtigen ist aber, dass besonders die notwendige Versorgung von Kleinkindern (Windeln, Kindernahrung, Milchpulver etc) oftmals nur über teure Produkte möglich ist und die Mittel der Grundversorgung somit schnell von den betroffenen Frauen aufgebraucht sind. Da es in der Grundversorgung de facto keine Möglichkeit gibt, sich etwas dazuverdienen und nur ein begrenzter Bezug möglich ist, sind diese Frauen oft auf die Hilfe der Solidargemeinschaft angewiesen, damit sie ihren Kindern die notwendige Versorgung bieten können.

Für Kinder in allen anderen Fluchtsituationen (anerkannte Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte) ist der Bezug der Familienbeihilfe und damit im äußersten Notfall eines Familienhärteausgleichs möglich. Da ukrainische Geflüchtete einen eigenen Vertriebenenstatus erhalten, qualifizieren sich die betroffenen Mütter nicht für derartige Bezüge und haben damit eben nur eingeschränkte Möglichkeiten, ihren Kindern die nötige Versorgung zur Verfügung zu stellen. Selbst abseits der Debatte über den Anerkennungsstatus und Bezugshöhe, muss ein Land, das Menschenrechte hochachtet, sich um möglichst gute Startbedingungen für alle Kinder kümmern.

Berücksichtigt man weiters, dass Kinder in Österreich die größte armutsgefährdete Gruppe in der Gesamtbevölkerung sind und 22 Prozent an der Grenze zur Armutsausgrenzung leben (3), stellt sich die Frage, ob die aktuelle Handhabung der Versorgung für ukrainische Vertriebene wirklich einem menschengerechten Zugang entspricht, oder es nicht die moralische Verpflichtung gäbe, mindestens Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich zur Verfügung zu stellen. Um sicherzugehen, dass Kleinkinder nicht von Anfang an unter unwürdigen Bedingungen versorgt werden. Klarerweise gibt es nun Diskussionen, ob beispielsweise eine Überführung in reguläre Sozialsicherungssysteme angebracht ist, zumindest in der Zwischenzeit muss aber ein schneller, unbürokratischer Weg gefunden werden, um Kindern die tägliche Versorgung zu garantieren.

  1. https://data2.unhcr.org/en/situations/ukraine
  2. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/digitalisierungslabor.html
  3. https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/gender-statistik/armutsgefaehrdung/index.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug des Familienhärteausgleichs anzupassen, um Familien mit Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung den Bezug des Familienhärteausgleichs zu ermöglichen"  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.