2570/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Berechnungsgrundlage des Unterhaltsvorschusses

Noch immer ist die im Vorfeld der Nationalratswahlen 2017 von allen damals im Parlament vertretenen Parteien versprochene Unterhaltsgarantie nicht umgesetzt und damit längst überfällig. Die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden, zum überwiegenden Teil Frauen, ist mit 45 % enorm. Kinder in diesen Haushalten sind zu 31 % von Armut und Ausgrenzung betroffen. Nach wie vor befinden sie sich in Österreich in einer prekären Situation. Das hat Auswirkungen auf die Lebensqualität, aber auch auf die Lebenschancen.

Laut Daten der Statistik Austria gab es im Jahr 2021 in Österreich 108.000 Alleinerzieher*innenhaushalte in Österreich mit rund 161.000 Kindern. Die Ergebnisse einer Befragung zeigen, dass 73 % (rund 118.000) der insgesamt 161.000 minderjährigen Kinder in Alleinerzieher*innenhaushalten Anspruch auf Geldunterhalt haben, wobei 51 % (rund 82.000) tatsächlich Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil beziehen. Von den 16.000 Kindern mit Unterhaltsvorschüssen bekam der Großteil, nämlich 48 % im Jahr 2020 von 200 Euro bis 300 Euro pro Monat ausbezahlt, bis 200 Euro erhielten 28 % der Minderjährigen, 23 % mehr als 300 Euro. Der Median der bezahlten Unterhaltsvorschüsse lag bei 250 Euro pro Kind pro Monat. [1]

Die Plattform für Alleinerziehende weist andere Zahlen aus: 2020 gab es in Österreich 162 000 Alleinerziehende, davon waren 88,2, % Mütter und 11,8% Väter. Sie hatten die Sorgepflicht für etwa 238.100 Kinder unter 25 Jahren. 45 % der Alleinerziehenden sind von Armut und/oder Ausgrenzung betroffen. 59.000 (36 %) der minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden bekommen gar keinen Geldunterhalt, Unterhaltsvorschuss und auch keine Halbwaisenrente. Rund 44.000 Kinder (27 %) haben überhaupt keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. [2]

Die aktuelle Kinderkostenanalyse zeigt sehr deutlich, wie dringend notwendig die Umsetzung der geplanten Reformen zur Armutsbekämpfung von Kindern in Alleinerziehenden Familien ist. Die Absicherung des Unterhaltes ist dabei ein wesentlicher Baustein um die hohe Armutsgefährdung von 31 % bei Kindern von Alleinerziehenden zu bekämpfen. Mittlere monatliche Kinderkosten von 900 Euro pro Kind zeigen die enorme finanzielle Belastung, die auf den Familien liegt. Fehlt der Unterhalt, hat das unmittelbare Auswirkung auf die Lebensqualität der Kinder.[3]

Am 6. Mai 2022 berichtete der Standard ausführlich über die Situation von Alleinerziehenden und ihrem Kampf um Unterhalt. Eine Frau schildert:

„Mein Sohn war elf Monate alt und meine Tochter fünf Jahre, als ihr Vater ins Gefängnis kam. Dann musste ich monatelang auf den Unterhaltsvorschuss warten. Dieser kam dann regelmäßig und in einer konstanten Höhe. Als er freikam, schwankten die Beträge; teilweise bekam ich bis zu ein halbes Jahr gar kein Geld. Das war existenzbedrohend, da ich zu dem Zeitpunkt noch in Karenz war. Viele Jahre später wurde der Vater abgeschoben, was ich schon länger befürchtet hatte. Schließlich erhielt ich die Nachricht über die Höhe des Unterhaltsvorschusses, den wir teilweise bis heute bekommen: Es sind für meinen heute 14-jährigen Sohn 16 Euro pro Monat. Meine in Ausbildung befindliche 18-jährige Tochter bekommt keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Für die Berechnung wird das Durchschnittseinkommen des Landes herangezogen, in dem der Vater lebt.[4]

Seit der Abschiebung des Vaters vor drei Jahren habe sie so über 10.000 Euro an Unterhaltsvorschüssen verloren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Unterhaltsgarantie, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorzulegen, wonach der Unterhaltsvorschuss auf Basis des Durchschnittseinkommens in Österreich berechnet wird, sofern das Kind mit der derzeitigen Berechnungsgrundlage finanziell schlechter gestellt ist.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss



[1] Vgl.: https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&dDocName=126784

[2] Vgl. : Presseaussendung am 1. Oktober 2021 - Österreichische Plattform für Alleinerziehende

[3] Vgl.: Presseaussendung am 17. Dezember 2021 - Österreichische Plattform für Alleinerziehende

[4] Vgl.: https://www.derstandard.at/story/2000135466855/allein-mit-kind-und-noeten-wir-haben-um-jeden-cent