Anhörungsrecht der Datenschutzbehörde vor der Beschlussfassung von Gesetzen, wenn diese unmittelbar den Datenschutz betreffen – § 21 Abs. 1 zweiter Satz DSG (6/ABPR)

Anfragebeantwortung Präsident:in/Ausschussvorsitzende

Anfragebeantwortung durch den Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka zu der schriftlichen Anfrage (10/JPR) an den Präsidenten des Nationalrates des Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhörungsrecht der Datenschutzbehörde vor der Beschlussfassung von Gesetzen, wenn diese unmittelbar den Datenschutz betreffen – § 21 Abs. 1 zweiter Satz DSG