30/BI XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

ohne Kunst wird’s still – Forderungen: Schweigemarsch 2020

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Bundeskompetenz ist durch die generelle Zuständigkeit für Kunst und Kulturförderung auf Bundesebene, sowie Sozialversicherungsgesetz sowie Absicherung in Krisenzeiten zuständig. Durch Veränderungen, Beispielweise mittels der Anhebung der zur Verfügung gestellten Fördermittel auf 1% des BIP, in der Steuermittelvergabe kann die Situation von Kunst und Kulturschaffenden maßgeblich verbessert werden.

Die Bundeskompetenz ist darüber hinaus für die Angesprochenen Forderungen sowie ihre mögliche Umsetzung zuständig - wir bitten um Stellungnahme und Verbesserung der prekären Lage!

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von      550     BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm. : zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

FORDERUNGEN

•Garantiertes Mindesteinkommen zumindest in der Höhe der Armutsschwelle, aktuell € 1.286 - netto, 12x im Jahr für einen Ein- Personen-Haushalt, EPU und Neue Selbständige, sowie äquivalente Garantien für alle unselbständig im Kunst-, Kulturbereich Beschäftigten.

•Kompensation aller Einnahmenausfälle seit März 2020.

•Ein Kunstler_innen-Sozialversicherungsgesetz (KSVG) bzw. eine Sozialversicherung, die zu den zeitgenössischen Erwerbsrealitäten passt und auch das Zusammenspiel von unselbständiger und selbständiger Tätigkeit mit Phasen der Erwerbslosigkeit berücksichtigt.

•Sofortige dauerhafte Verdoppelung des Budgets für Kunst und Kultur auf 1% des BIP.

•Festlegung und Sicherung von Mindestgagen und Mindestbezugen (Kollektivverträge, Fair Pay) sowie Mindesthonorare über Rahmenverträge im neuen Urhebervertragsrecht.

•Dauerhafte Reduktion der Umsatzsteuer auf Umsätze von Kunstschaffenden auf 5%.

•Einrichtung eines verlässlichen, ständigen und funktionierenden Entschädigungsfonds für außergewöhnliche Zeiten wie Pandemien.

•Ausfallshaftungsfonds für Veranstalter_innen und Liquiditätsversicherung für EPU’s und Neue Selbständige.

•Anhebung des Anteils von Musik aus Österreich im Radio auf den Europastandard von 42 Prozent und Abgeltung aller Rechte bei Onlinevermarktungen.

(vollständige Liste der Forderungen siehe Beiblatt)

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


FORDERUNGEN

       Garantiertes Mindesteinkommen zumindest in der Höhe der Armutsschwelle, aktuell €
1.286.- netto, 12x im Jahr für einen Ein- Personen-Haushalt, EPU und Neue Selbständige,
sowie äquivalente Garantien für alle unselbständig im Kunst-, Kulturbereich Beschäftigten.

       Kompensation aller Einnahmenausfälle seit März 2020.

       Ein Künstler_innen-Sozialversicherungsgesetz (KSVG) bzw. eine Sozialversicherung, die zu
den zeitgenössischen Erwerbsrealitäten passt und auch das Zusammenspiel von
unselbständiger und selbständiger Tätigkeit mit Phasen der Erwerbslosigkeit berücksichtigt.

       Sofortige dauerhafte Verdoppelung des Budgets für Kunst und Kultur auf 1% des BIP.

       Festlegung und Sicherung von Mindestgagen und Mindestbezügen (Kollektivverträge, Fair
Pay) sowie Mindesthonorare über Rahmenverträge im neuen Urhebervertragsrecht.

       Dauerhafte Reduktion der Umsatzsteuer auf Umsätze von Kunstschaffenden auf 5%.

       Einrichtung eines verlässlichen, ständigen und funktionierenden Entschädigungsfonds für außergewöhnliche Zeiten wie Pandemien.

       Ausfallshaftungsfonds für Veranstalter_innen und Liquiditätsversicherung für EPU’s und
Neue Selbständige.

       Anhebung des Anteils von Musik aus Österreich im Radio auf den Europastandard von 42 Prozent und Abgeltung aller Rechte bei Onlinevermarktungen.

       Umsetzung und konsequente Beachtung der UNESCO Konvention für kulturelle Vielfalt in
allen Kontexten, auch im sogenannten Fremdenrecht und dessen Durchführungspraxis.
Mobilität statt Barrieren!

       Ein MINISTERIUM für KUNST und KULTUR!

       UMGEHEND INTERMINISTERIELLE VERHANDLUNGSGRUPPEN zur begleitenden Umsetzung der genannten Forderungen!


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

ohne Kunst wird’s still – Forderungen: Schweigemarsch 2020

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

 

Willi Hejda

 

 

 

 

Unterstützungserklärungen:

 

 

Name

 

 

Anschrift

 

 

Geb. Datum

 

Datum der

Unterzeichnung

 

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise:

Für eine gesetzeskonforme Einbringung müssen die Unterschriftenlisten im Original vorgelegt werden.

Die Parlamentsdirektion weist darauf hin, dass die Unterschriftslisten nicht zugleich auch für andere Zwecke verwendet werden sollen.

Die vorgelegten Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.