39/BI XXVII. GP

Eingebracht am 25.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

betreffend

Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass

 

 

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Dabei handelt es sich um Bundesrecht.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 535 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

 

Der Nationalrat wird ersucht,

eine Abmeldemöglichkeit (Opt-Out) vom elektronischen Impfpass ("e-lmpfpass") zu schaffen, wie dies z.B. bei auch bei ELGA möglich ist. Die Anzahl der ELGA-Abmeldungen zeigen deutlich, dass es für viele Bürger*innen ein wichtiges Anliegen ist die Kontrolle über ihre eigenen medizinischen Daten zu behalten.

(Fortsetzung umsetitig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Parlamentarische Bürger*inneninitiative

Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass

Schon in der Begutachtung des Gesetzes im Jänner 2020, also vor der Pandemie, haben der Datenschutzrat und die Arbeiterkammer die verpflichtende Nutzung dieses Registers für alle Impfungen kritisiert. Auch NGOs wie epicenter.works haben sich zu Wort gemeldet: "Wäre der Zweck dieses Systems nur die Bekämpfung der Pandemie und würden die Daten gelöscht, wenn sie keine Relevanz mehr haben, könnten wir eine derartige Vorgangsweise vielleicht noch verstehen [...] der elektronische Impfpass ist aber als permanentes System ausgelegt, das sich auf alle Impfungen erstreckt und nicht nur auf jene gegen gefährlich ansteckende Krankheiten.”

Neben den datenschutztechnischen Bedenken ist für die im Gesetz formulierten Ziele eine zentralisierte personalisierte Datenbasis gar nicht notwendig:

§   die Optimierung der Impfversorgung und Verfügbarkeit von Impfinformationen benötigt allen voran finanzielle und personelle Ressourcen,

§   die Bestimmung der Durchimpfungsraten, des Handlungsbedarfs und Reaktionsmöglichkeiten auf Ausbrüche erfolgen ohnehin auf Basis aggregierter und damit anonymisierter Daten, da es dabei wie der Name sagt um die Impfrate bezogen auf die Gesamtbevölkerung geht, und

§   die Reduktion von Aufwänden wird zwar durch digitale Prozesse erreicht, wie z.B. die Online Impfanmeldung, aber auch diese erfordert kein zentrales Impfregister.

Die Umsetzung schießt daher weit über die objektiven Ziele hinaus bzw. ist für ihre Erreichung weder sinnvoll noch notwendig.

Aufgrund des Prinzips der Datensparsamkeit, des in der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich vorgesehenen Rechts auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und da sich die angestrebten Effekte auch ohne ein zentrales personalisiertes Register erreichen lassen, soll die Umsetzung des e-impfpasses daher datenschutzfreundlich erfolgen. Eine Kopplung an den ELGA-Opt-Out ist wünschenswert: Personen die von ELGA abgemeldet sind, sollen auch vom e-lmpfpass abgemeldet sein.

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass

 

 

 

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Peter Postmann