42/BI XXVII. GP
Eingebracht am 28.03.2022
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möglich.
Parlamentarische Bürgerinitiative
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Siehe Beiblatt
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 44.424 BürgerInnen mit ihrer
Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,
Siehe Beiblatt
Informationen zur Parlamentarische Bürgerinitiative auf Bundesebene
Der Nationalrat wird ersucht, umgehend Maßnahmen zu beschließen, um die akute Krise im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege endlich zu beenden. Es ist 5 nach 12. Leere Betten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie überlange Wartezeiten auf Leistungen mobiler Pflege- und Betreuung zeigen die Versorgungskrise aufgrund der akuten Personalnot auf.
Das gesamte Personal im Gesundheitsbereich und der Langzeitpflege ist auf Grund von Personalknappheit sowie unzumutbaren Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen seit Jahren überlastet, so dass ein systemkritischer Punkt bereits überschritten wurde.
Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung kann unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr gewährleistet werden.
Daher fordern wir:
- Umgehend mehr finanzielle Mittel für das Gesundheitswesen und den Ausbau der Langzeitpflege, um die dringendst notwenigen Reformen, unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder, rasch umsetzen zu können.
- Umgehende Besetzung vakanter Stellen im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich und eine zusätzliche Aufstockung des Personals.
- Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für alle Berufsgruppen, die im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege benötigt werden.
- Umgehende Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Etablierung einer österreichweiten evidenzbasierten Personalbedarfsberechnung und verbindliche Kriterien für die Personaleinsatzplanung als Sofortmaßnahme (Stichwort: keine Nachtdienste allein!).
- Existenzsichernde finanzielle Entschädigung aller Auszubildenden sowie Quereinsteiger*innen in den Gesundheits-, Betreuungs- und Sozialberufen.
- Anerkennung von berufsbedingter Arbeit an kranken, beeinträchtigten und pflegebedürftigen Menschen als Schwerarbeit sowie Einführung eines Überbrückungsmodells für Menschen die aufgrund permanenter Belastungen insb. durch Nachtarbeit ein Regelpensionsalter von 65 Jahren schwer erreichen können.
- Flächendeckende Umsetzung der Nachtschwerarbeitsstunden im Krankenhaus sowie stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Wir sehen folgenden Regelungsbedarf auf Ebene der Bundeskompetenz:
Der Bund hat die Möglichkeit zur Steuerung der Änderungserfordernisse und zur Schaffung bzw. Änderung der erforderlichen rechtlichen sowie finanziellen Grundlagen zur Sicherstellung der Versorgung von Gesundheits- und Langzeitpflegedienstleistungen - wie insbesondere des Pflegefondsgesetzes, GuKG, KaKuG und bundesgesetzlicher Regelungen von Zweckzuschüssen - sowie die Genehmigung gemeinsamer Regelungen durch die Vereinbarungen gemäß Art. 15 a B-VG
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Name |
Anschrift und E-Mail Adresse |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
Edgar MARTIN
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