42/BI XXVII. GP

Eingebracht am 28.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative


 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Siehe Beiblatt

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 44.424 BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

 

Siehe Beiblatt


 


 

Informationen zur Parlamentarische Bürgerinitiative auf Bundesebene

Der Nationalrat wird ersucht, umgehend Maßnahmen zu beschließen, um die akute Krise im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege endlich zu beenden. Es ist 5 nach 12. Leere Betten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie überlange Wartezeiten auf Leistungen mobiler Pflege- und Betreuung zeigen die Versorgungskrise aufgrund der akuten Personalnot auf.

Das gesamte Personal im Gesundheitsbereich und der Langzeitpflege ist auf Grund von Personalknappheit sowie unzumut­baren Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen seit Jahren überlastet, so dass ein systemkritischer Punkt bereits überschritten wurde.

Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung kann unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr gewährleistet werden.

Daher fordern wir:

-  Umgehend mehr finanzielle Mittel für das Gesundheitswesen und den Ausbau der Langzeitpflege, um die dringendst notwenigen Reformen, unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder, rasch umsetzen zu können.

-  Umgehende Besetzung vakanter Stellen im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich und eine zusätzliche Aufstockung des Personals.

-  Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für alle Berufsgruppen, die im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege benötigt werden.

-  Umgehende Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

-  Etablierung einer österreichweiten evidenzbasierten Personalbedarfsberechnung und verbindliche Kriterien für die Perso­naleinsatzplanung als Sofortmaßnahme (Stichwort: keine Nachtdienste allein!).

-  Existenzsichernde finanzielle Entschädigung aller Auszubildenden sowie Quereinsteiger*innen in den Gesundheits-, Betreuungs- und Sozialberufen.

-  Anerkennung von berufsbedingter Arbeit an kranken, beeinträchtigten und pflegebedürftigen Menschen als Schwerarbeit sowie Einführung eines Überbrückungsmodells für Menschen die aufgrund permanenter Belastungen insb. durch Nacht­arbeit ein Regelpensionsalter von 65 Jahren schwer erreichen können.

-  Flächendeckende Umsetzung der Nachtschwerarbeitsstunden im Krankenhaus sowie stationären Pflege- und Betreuungs­einrichtungen.

Wir sehen folgenden Regelungsbedarf auf Ebene der Bundeskompetenz:

Der Bund hat die Möglichkeit zur Steuerung der Änderungserfordernisse und zur Schaffung bzw. Änderung der erforderlichen rechtlichen sowie finanziellen Grundlagen zur Sicherstellung der Versorgung von Gesundheits- und Langzeitpflegedienst­leistungen - wie insbesondere des Pflegefondsgesetzes, GuKG, KaKuG und bundesgesetzlicher Regelungen von Zweck­zuschüssen - sowie die Genehmigung gemeinsamer Regelungen durch die Vereinbarungen gemäß Art. 15 a B-VG


 

 

 


Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Edgar

MARTIN