Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird

 

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird verabsäumt sicherzustellen, dass künftig Zinsen und Kosten in die Obergrenze der Haftungen des Bundes miteingerechnet werden.

Folgende langjährige Forderung - zuletzt 2019 - des Rechnungshofes wird daher nicht umgesetzt: „Gemäß der vorgeschlagenen Regelung in § 1 Abs. 1 BHOG sollen weiterhin Zinsen und Kosten auf die Obergrenze der Haftungen des Bundes nicht angerechnet werden. […] Daher könnten die tatsächlichen Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen Haftungen beträchtlich höher sein als der gesetzlich festgelegte Gesamtbetrag an Haftungen gemäß BHOG.

Die Gesamthaftungsobergrenze des BHOG stellt die sich aus der Übernahme von Haftungen ergebenden Auswirkungen auf den Bundeshaushaushalt – wegen der Außerachtlassung von Zinsen und Kosten – nach Ansicht des RH daher unzureichend dar.

Der RH weist daher auch zur nun vorgeschlagenen Regelung in § 1 Abs. 1 BHOG („Zinsen und Kosten sind auf diese Obergrenze nicht anzurechnen.") kritisch darauf hin, dass eine Darstellung der Haftungen ohne Zinsen und Kosten unvollständig ist, und die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt dadurch nicht in vollem Umfang dargestellt werden.“

Auch der Budgetdienst verweist zuletzt in seiner Analyse zum Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2018 auf diesen Umstand:

„Der Rechnungshof (RH) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Gesamthaftungsobergrenzen des BHOG Zinsen und Kosten nicht umfassen und dass daher die Auswirkungen aus der Übernahme von Haftungen im Bundeshaushalt unzureichend dargestellt werden.

Auch der vorliegende Bericht weist lediglich den vorläufigen Haftungsstand an Kapital ohne die Haftungen für Zinsen und Kosten per 31. Dezember 2018 aus.

Laut dem BRA 2017 betrug der Stand an Bundeshaftungen im Vorjahr unter Einrechnung der Haftungen für Zinsen und Kosten 100,1 Mrd. EUR und war damit um 7,0 Mrd. EUR höher als die Haftungen nur für das Kapital iHv 93,1Mrd. EUR.“

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll das BHOG novelliert werden; dabei entfielen die Meldepflicht für außerbudgetäre Einheiten der Statistik Österreich sowohl die Vorschau des Gesamthöchststandes ihrer Haftungen des jeweiligen Jahres als auch die unverzügliche Meldung jeder 10%igen Überschreitung der gemeldeten Vorschau mitzuteilen. Zudem fehlen haushaltsrechtliche Transparenzbestimmungen, die zB eine Veröffentlichung des Berichts über die Bundeshaftungen oder deren nachvollziehbare Darstellung vorsehen.

 

Dem Nationalrat soll daher die Gelegenheit gegeben werden, die oben dargestellte Änderung im Sinne der Umsetzung der diesbezüglichen Forderung des Rechnungshofes sowie im Sinne der Transparenz vorzunehmen. Aus den erwähnten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben.