DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und die Strafprozeßordnung 1975 zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2019 12 19

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                          Karl Bader

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates