DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 03 15
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates