DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2020 05 05

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Robert Seeber

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates