129 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird (17. COVID-19-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

In § 1 wird im zweiten Satz nach dem Wort „unterliegen“ ein Beistrich und danach folgende Wortfolge eingefügt:

„sowie Personen, die in mehr als einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 471f ASVG) und fallweise Beschäftigte gemäß § 33 Abs. 3 ASVG und daher mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.“