Wien, 2020 05 05

                                                                                                       35/BNR

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

 

 

Der Bundesrat hat in der 906. Sitzung am 04.05.2020 beschlossen, gegen den

 

 

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)

 

 

mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 

Im Sinne des Artikels 42 Absatz 3 B-VG wird dieser Einspruch übermittelt.

 

Unter einem wird der Einspruch des Bundesrates auch dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

 

 

Robert Seeber

 

 

 

Anlagen