Wien, 2020 05 05
35/BNR
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Der Bundesrat hat in der 906. Sitzung am 04.05.2020 beschlossen, gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)
mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Im Sinne des Artikels 42 Absatz 3 B-VG wird dieser Einspruch übermittelt.
Unter einem wird der Einspruch des Bundesrates auch dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht.
Robert Seeber
Anlagen