Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 13. Mai 2020

gemäß Artikel 42 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten seinen ursprünglichen Beschluss vom 28. April 2020, womit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt wurde,

wiederholt.

 

 

 

                       Mag. Michaela Steinacker                                                 Mag. Wolfgang Sobotka

                                    Schriftführung                                                                           Präsident

 

 

 

 

Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:

 

 

 

…………………………..                

(Bundespräsident)

 

 

Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:

 

 

 

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(Bundeskanzler)