Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 13. Mai 2020
gemäß Artikel 42 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten seinen ursprünglichen Beschluss vom 28. April 2020, womit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt wurde,
wiederholt.
Mag. Michaela Steinacker Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführung Präsident
Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:
…………………………..
(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47
Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)