DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 04
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates