DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 04
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates