DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert wird (22. COVID-19-Gesetz), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2020 07 02

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates