DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 24
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates