DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2020 07 15

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates