DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 15
Mag. Daniela Gruber-Pruner Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates