DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 15
Mag. Daniela Gruber-Pruner Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates