DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 09 25
Mag. Daniela Gruber-Pruner Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates