914 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID‑19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs‑Gesetz – BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID‑19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs‑Gesetz – BTG)

Das Bundesgesetz über eine COVID‑19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs‑Gesetz – BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. Juni 2021“ durch die Wortfolge „30. September 2021“ ersetzt.

2. § 5 Abs. 2 Z 3 lautet:

         „3. hinsichtlich des § 4a der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,“

3. Nach § 5 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 4 angefügt:

         „4. im Übrigen die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.“

4. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) § 2 Abs 1 zweiter Satz, § 5 Abs. 2 Z 3 und Z 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.“