DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend eine Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

 

Wien, 2021 06 24

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Mag. Christian Buchmann

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates