15/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 3. April 2020

betreffend Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse der Krankenversicherung in Zusammenhang mit COVID 19

Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesbudgets für das Jahr 2021 festzustellen, welcher Bedarf den Trägern der Krankenversicherung aus Einnahmenausfällen und Mehraufwendungen für das Jahr 2020 in Zusammenhang mit der COVID 19-Krise entstanden ist. Die für Gesundheit und für Finanzen zuständigen Bundesminister werden ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern ein Konzept zur Bedeckung der finanziellen Erfordernisse auszuarbeiten. Dazu zählen insbesondere auch Beitragseinnahmen und jene Teile der Beitragseinnahmen, die treuhändig eingehoben werden (zB Pensionsversicherungsbeitrag), weiters auch Kosten für ärztliche Hilfe, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie für Versicherte und Dienstgeber.

Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend dem Regierungsprogramm ersucht, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitssystems nachhaltig finanziell abzusichern.