34/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 28. April 2020

betreffend „Einhaltung des Asyl- und Fremdenrechts“

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, im Rahmen des fremdenrechtlichen Vollzugs gegenüber ausreisepflichtigen Personen auf die faktischen Gegebenheiten der COVID-19 Krise besonders Bedacht zu nehmen und jedenfalls im Bereich der Verwaltungsstrafbarkeit und der Anwendung des Instruments der Duldung unbeschadet der Individualität von Einzelfallentscheidungen den Vollzugsbehörden ausreichende Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert den während der durch die Covid-19 Krise bedingten Einschränkungen der Reisefreiheit beziehungsweise -möglichkeiten in Österreich verbliebenen Drittstaatsangehörigen, deren Visa bzw. sichtvermerkfreie Aufenthaltszeiten abgelaufen sind, rechtzeitig öffentlich bekannt zu geben, ob beziehungsweise ab wann sie Österreich auf dem Land- oder Luftwege wieder verlassen können.