44/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Mai 2020

betreffend Notfallplan gegen Artensterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Innovation und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden ersucht, rasch wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten umzusetzen, insbesondere

-       ein Maßnahmenpaket zur Renaturierung von Flusslandschaften und Gewährleistung des Durchflusses,

-       die Weiterentwicklung der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung im dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan u.a. mit konkreten Reduktionszielen für Nitrat und Pestizide,

-       verstärkte Maßnahmen, um die Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern,

-       konkrete Maßnahmen, um die überregionale Vernetzung von Grün- und Naturräumen zu gewährleisten,

-       Festlegung von Rahmenbedingungen für die Förderung von Wasserkraftwerken im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auch hinsichtlich deren Naturverträglichkeit, zur Erreichung der im Regierungsprogramm festgelegten Ausbauziele,

-       die Forcierung einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um die Umsetzung von Maßnahmen auch dann zu gewährleisten, wenn der Vollzug teilweise oder gänzlich in Landeskompetenz liegt,

-       Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von Magerstandortblühflächen, insbesondere bei Neu- und Umbauten der Bundesstraßenerhaltung und Rekultivierungsmaßnahmen.