48/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Mai 2020

betreffend Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, sich nach Möglichkeit auf EU- und auf bilateraler Ebene für die Verbesserung der Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa einzusetzen und im Sinne des österreichischen Engagements für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren.