49/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 29. Mai 2020
betreffend eine substantielle Aufstockung der humanitären Hilfe und der Mittel der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten, werden ersucht,
- sich dafür einzusetzen, die humanitären Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Menschenrechte als integrale Prinzipien beim internationalen Engagement Österreichs zu beachten,
- die Mittel für humanitäre Hilfe sowie bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit so bald wie möglich nachhaltig aufzustocken,
- sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere den Ursachen von Flucht und Migration nachhaltig entgegenzuwirken und bei der Erarbeitung der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie die Unterstützung der Flüchtlingsquartiere vor Ort mit zu bedenken.