50/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Mai 2020

betreffend Maßnahmenpaket Syrien und Griechenland

Die Bundesregierung wird ersucht unter anderem, aus dem Auslandskatastrophenfonds ehestmöglich gezielt weitere Mittel für die Arbeit des UNHCR, des IKRK und anderer Hilfsorganisationen, die in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, in der Krisenregion Idlib/Nordwestsyrien und im türkisch-griechischen Grenzgebiet tätig sind, bereitzustellen.

 

Die Bundesregierung wird weiters ersucht,

-       sich für die Unterstützung der griechischen Asylbehörde in Abstimmung mit dem Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) bei der Registrierung von Schutzsuchenden, vor allem auf den griechischen Inseln, und bei der raschen Durchführung der Asylverfahren einzusetzen, und hier auch die notwendige (u.a. juristische) Expertise und logistische Hilfe anzubieten;

-       auf der Basis des von Seiten Griechenlands definierten Bedarfs noch näher zu definierende Unterstützung bei der medizinischen und psychologischen Betreuung der Schutzsuchenden, die sich auf den griechischen Inseln befinden, anzubieten;

-       sich auf EU-Ebene aktiv dafür einzusetzen, dass die € 700 Mio. Hilfe für Griechenland einschließlich der ersten Tranche von € 350 Mio. neben der Stärkung der EU-Außengrenze auch der Stärkung des Flüchtlingsschutzes und den Schutzsuchenden dient;

-       sich auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens einzusetzen;

-       so bald wie möglich und unter Berücksichtigung der anderen derzeitigen Herausforderungen (Migrationssituation an der EU-Außengrenze und anderes) mit der Erarbeitung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Migrationsstrategie anzufangen und das dafür vorgesehene interministerielle Steuerungsgremium einzusetzen.