71/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 8. Juli 2020

betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird ersucht, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen (in der Fassung BGBI. II Nummer 103/2005) zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die den Gläubigern und Schuldnern verrechneten Inkassogebühren stets transparent, zweckmäßig und angemessen im Sinne des § 1333 (2) ABGB sind. Das heißt auch, zu prüfen, welche maximalen und relativen Obergrenzen zum Streitwert in der genannten Verordnung einzuziehen sind.