87/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 9. Juli 2020

betreffend illegalen Organhandel in China

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

- die Bemühungen fortzuführen, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen und die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit der Weltgesundheitsversammlung, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen—und Verbrechensbekämpfung (UNODC), welches seinen Sitz in Wien hat, dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte sowie dem Europarat in diesem Bereich zu stärken,

- diesbezügliche Bemühungen auch im Rahmen der Europäischen Union zu unterstützen.