88/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 9. Juli 2020
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
Die Bundesregierung wird ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zum Kampf gegen den Menschen-, Frauen- und Kinderhandel umzusetzen insbesondere durch:
• die Sensibilisierung- und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und bei jenen Berufsgruppen, die potentiell mit Opfern in Berührung kommen,
• die verbesserte Zusammenarbeit im Bereich des Erkennens der mutmaßlichen Opfer,
• einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Betreuung für Opfer von Menschenhandel, insbesondere im Bereich sexueller Ausbeutung,
• die verbesserte soziale Eingliederung von Opfern des Menschenhandels.