91/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 9. Juli 2020
betreffend Aktionsplan Mikroplastik
Die Bundesregierung wird ersucht einen Aktionsplan gegen Mikroplastik auszuarbeiten, der insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:
• Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxikologie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln;
• Einsetzen auf europäischer Ebene für:
o Verbot von Mikroplastik in der Produktion (Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es keine europäische Lösung geben)
o Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln – sollte kein europäisches Verbot kommen, Anstreben eines nationalen Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten)
o Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner
o Grenzwerte für Industrieanlagen;
• Gezielte Forschung;
• Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms);
• Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden;
o Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe;
o Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)
• Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alternativen Abdeckungen.