91/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 9. Juli 2020

betreffend Aktionsplan Mikroplastik

Die Bundesregierung wird ersucht einen Aktionsplan gegen Mikroplastik auszuarbeiten, der insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

 

•     Datenerhebung und Evaluierung für Mikroplastikemissionen und Belastungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Fachbereiche inklusive der Umwelttoxikologie mit dem Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion von Mikroplastik zu entwickeln;

•     Einsetzen auf europäischer Ebene für:

o    Verbot von Mikroplastik in der Produktion (Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es keine europäische Lösung geben)

o    Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln – sollte kein europäisches Verbot kommen, Anstreben eines nationalen Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikpartikel in Produkten)

o    Mikrofilter für Waschmaschinen und Trockner

o    Grenzwerte für Industrieanlagen;

•     Gezielte Forschung;

•     Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms);

•     Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden;

o    Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe;

o    Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)

•     Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alternativen Abdeckungen.